Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Carvalis GmbH, Triftstraße 95-97, 47533 Kleve
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Carvalis GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschlägen sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Schadenmanagement und Fuhrparkservices.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Gutachten, Bewertungen oder sonstigen Dienstleistungen im Kfz-Bereich.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Kfz-Schadengutachten
- Fahrzeugbewertungen
- Kostenvoranschläge
- digitale Schadenaufnahme und Begutachtungsleistungen
(3) Die Begutachtung erfolgt durch qualifizierte Sachverständige des Auftragnehmers.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch:
- Beauftragung über die Website
- telefonische Beauftragung
- schriftliche oder elektronische Beauftragung
(2) Mit Absenden der Anfrage erklärt der Auftraggeber sein Interesse an der Beauftragung. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
4. Durchführung der Leistungen
(1) Die Schadenaufnahme kann digital (z. B. durch Übermittlung von Fotos, Videos oder sonstigen Informationen) oder vor Ort erfolgen.
(2) Die übermittelten Informationen dienen der Vorbereitung der Begutachtung.
(3) Die Begutachtung und Bewertung des Schadens erfolgt ausschließlich durch einen qualifizierten Sachverständigen auf Grundlage eigener Feststellungen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Art und Umfang der Begutachtung nach fachlichem Ermessen festzulegen, insbesondere:
- zusätzliche Informationen anzufordern
- Rückfragen zu stellen
- eine ergänzende Begutachtung durchzuführen
(5) Sofern eine sachgerechte Bewertung nicht ausschließlich auf Basis der übermittelten Informationen möglich ist, kann eine weitergehende Begutachtung (z. B. vor Ort oder per ergänzender Prüfung) erforderlich sein.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
- Fahrzeugdaten
- Schadensbeschreibung
- Bild- und Videomaterial
(3) Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
6. Vergütung
(1) Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach Art und Umfang der beauftragten Leistung.
(2) Bei der Erstellung von Kfz-Schadengutachten erfolgt die Vergütung in Anlehnung an die Schadenhöhe sowie auf Basis der jeweils gültigen Honorartabelle des Auftragnehmers, die sich an branchenüblichen Vergütungsmodellen (z. B. BVSK-Honorarbefragung) orientiert.
(3) Nebenkosten, wie insbesondere Kosten für Fahrt, Fotos, Porto, Telefon sowie sonstige Auslagen, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung des Schädigers.
(5) Sofern eine Kostenübernahme durch Dritte nicht erfolgt oder abgelehnt wird, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
(6) Die jeweils gültige Honorartabelle kann auf Anfrage eingesehen werden.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
7. Bearbeitungszeit
(1) Die Bearbeitungszeit beginnt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Informationen.
(2) Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Informationen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9. Verwendung des Gutachtens
(1) Gutachten dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
(2) Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Versicherungen, Rechtsanwälte) ist im Rahmen der Schadenregulierung zulässig.
10. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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